Erstellung von psychotherapeutischen Gutachten

Ein psychotherapeutisches Gutachten dient dazu, psychosoziale und psychosomatische Verhaltensveränderungen sowie Leidenszustände zu untersuchen und zu beurteilen. Es wird von qualifizierten Sachverständigen erstellt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung über spezifische Kenntnisse in der Psychotherapie verfügen.

Das Gutachten basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und orientiert sich an psychotherapeutischer Diagnostik und Beurteilung. Bei der Erstellung orientiere ich mich an die Gutachterrichtlinie des BMSGPK, das Kriterien für die Erstellung von Gutachten durch Psychotherapeuten festlegt.

Damit ich ein Gutachten erstellten kann, ist - neben der Beantwortung von fachlichen Fragebögen vorab - ein persönliches Diagnosegespräch notwendig. Dieses beansprucht 50 Minuten und kann auch auch per sicheren Online-Videostream durchgeführt werden kann.

Es gibt verschiedene Arten von psychotherapeutischen Gutachten, wie Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Gutachten für Verwaltungsbehörden, Parteiengutachten und Obergutachten (bei sich widersprechenden Gutachten). Hier einige Anwendungsbereiche, wofür psychotherapeutische Gutachten benötigt werden:


Konkretes Beispiel zur Arbeits- und Berufsfähigkeit:
"Schriftlicher Befund (kurzes Gutachten) hinsichtlich mittelschwere Erschöpfungsdepression (mittelschweres Burn-out)"

 




KOSTEN FÜR EIN PSYCHOTHERAPEUTISCHES GUTACHTEN

Schriftlicher Befund = Kurzes Gutachten (3-5 Seiten)

EUR 288,- (= 240,- EUR + 20 % MWSt) = EUR 120,- Diagnosegespräch (50 Minuten) + EUR 120,- Schriftlicher Befund

Ausführliches Gutachten (8-10 Seiten)

EUR 576,- (= 480,- EUR + 20 % MWSt) = EUR 120,- Diagnosegespräch (50 Minuten) + EUR 360,- Psychotherapeutisches Gutachten


HÄUFIGE FRAGEN

Wer kann ein psychotherapeutisches Gutachten in Auftrag geben?

Gutachten können von Privatpersonen, juristischen Personen, Verwaltungsbehörden und Gerichten in Auftrag gegeben werden. Die Sachverständigen erstellen das Gutachten, während die Auftraggeber die Entscheidungen in der Sache treffen.

Wie werden die Kosten gedeckt?

Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin getragen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Kosten übernommen werden (wie bei Einleitung der Hormontherapie bei Transsexualität)

Welche Gutachten darf ich als Psychotherapeut NICHT ausstellen?


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