Kontaktblatt-Datenschutzerklärung (PDF)
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Zustimmungserklärung zur Videoberatung (PDF)
Informationsblatt zur Therapie und Beratung
von Robert Riedl
Psychotherapie steht gleichberechtigt neben der medizinischen Behandlung durch einen Arzt. Allerdings dürfen Psychotherapeuten keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben, etwa Antidepressiva.
In der Ausübung des Berufs als Psychotherapeut wird von mir ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Person, mit meiner psychotherapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen gefordert, mit denen ich durch die Psychotherapie in eine besonders vertrauensvolle "Arbeitsbeziehung" eintrete.
Meine berufliche Tätigkeit unterliegt dem österreichischen Psychotherapiegesetz.
1. Absolute Verschwiegenheit und Datenschutz
Als Psychotherapeut bin ich – genauso wie Ärzte oder Anwälte – gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Schließlich geht es in einer Therapie um sehr private und persönliche Angelegenheiten. Die psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist nach §15 noch strenger geregelt als jene von Ärzten oder Anwälten.
Sollten Sie ausdrücklich eine Datenweitergabe (z. B. an Versicherungen) wünschen, wäre mir gegenüber eine schriftliche Entbindung von der Verschwiegenheit notwendig.
Datenschutz-Grundverordnung: Ich verarbeite Ihre persönlichen Daten (z. B. Wohnadresse, Telefonnummer) ausschließlich auf Grundlage der europäischen und österreichischen Datenschutz-Gesetze. Diese Gesetze verflichten mich, die Verarbeitung Ihrer Daten (z. B. Kommunikation per Telefon, SMS oder E-Mail zur Termin-Koordination) durch Ihre Unterschrift bestätigen zu lassen (siehe "Datenschutzerklärung").
2. Therapiekosten, Zahlungsmodalitäten, Mahnkosten
Psychotherapie ist eine gesetzlich geregelte Berufstätigkeit, die gegen Honorar ausgeübt wird und daher privat bezahlt werden muss. Wie viel eine therapeutische Sitzung tatsächlich für Sie kostet sowie die Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.
3. Absage von Terminen, Ausfallhonorar
Das Verschieben oder Absagen eines Termins sollte die Ausnahme bleiben und möglichst 24 Stunden davor erfolgen (per Anruf, SMS, Signal-App, Email oder online). Eine kurzfristig ausgefallene Sitzung könnte von jemand anderen genützt werden, der/die sich gerade in einer akuten Krise befindet,
Für krankheitsbedingte und entschuldigte Einheiten verrechne ich natürlich kein Honorar, schließlich könnten Sie – genauso wie ich – kurzfristig erkranken.
Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich vereinbarte aber nicht wahrgenommene Termine mit einem freiwilligen Ausfallshonorar von EUR 30,- verrechne, wurde der Zeitraum doch ausschließlich für Sie reserviert.
4. Dauer einer therapeutischen Sitzung
Eine Sitzung für Einzeltherapie dauert in der Regel 50 Minuten (1 Einheit).
Bei Paartherapie und Familientherapie haben sich 1,5 Einheiten pro Sitzung bewährt. Auch wenn Sie eine längere Anreise haben oder es aus anderen Gründen nutzbringend ist die Therapieintervalle in längeren Abständen zu gestalten, können mehr Einheiten am Stück Sinn machen.
5. Häufigkeit der Sitzungen
In der Regel finden unsere Sitzungen im Rhythmus von zwei bis sechs Wochen statt, können aber auch in kürzeren oder längeren Intervallen vereinbart werden. Wann der nächste Termin für Sie und mich Sinn macht, entscheiden wir immer gemeinsam am Ende einer Therapiesitzung.
Als Richtwert gilt: je mehr Abstand zwischen den einzelnen Therapiegesprächen möglich ist, desto besser. Veränderungen benötigen immer Zeit, um sich im Alltag voll zeigen zu können.
6. Zusammenarbeit zwischen Klient und Therapeut
Der Erfolg einer Psychotherapie hängt wesentlich von unserer Zusammenarbeit ab. Psychotherapie ist immer ein Prozess (und keine lockere Aneinanderreihung von Gesprächen).
Längere Unterbrechungen der Therapie sollten deshalb möglichst vermeiden werden. Die Regelmäßigkeit unserer therapeutischen Sitzungen garantiert kontinuierlichere Veränderungen und fördert damit den Therapieverlauf.
7. Privatkontakte und Therapie
Psychotherapeutische Arbeit und private Kontakte schließen einander aus methodischen Gründen aus.
8. Dauer einer Therapie
Die Gesamtdauer einer Therapie hängt immer von der Ausgangslage und den therapeutischen Zielen ab. Eine erfolgreiche Psychotherapie muss aber nicht zwangsläufig lange dauern (wie die lösungsfokussierte Kurztherapie beweist).
Es kann jedoch sein, dass wir uns in der Therapie Zeit geben müssen, um tatsächliche Ergebnisse sehen zu können. Psychotherapie gestaltet sich selten als linearer Prozess zum Erfolg. So sind diskontinuierliche Übergänge und kritischere Phasen therapeutisch durchaus normal. Schließlich ist der Mensch keine "triviale Maschine".
9. Beenden der Therapie
Sinnvoll ist es, das Beenden einer Therapie zu besprechen und zu planen.
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Therapie abbrechen wollen, so empfehle ich ein abschließendes Therapiegespräch.
10. Therapie mittels Telefon oder via Videotelefonat
Auf Wunsch können Therapiesitzungen auch mittels Telefon oder via Videotelefonat erfolgen. Als Psychotherapeut nütze ich zur Video-Therapie die Software "Jitsi", die sowohl am Computer als auch mittels Mobiltelefon funktioniert. "Jitsi" ermöglicht eine anonyme sowie abhörsichere Video-Kommunikation übers Internet und gewährleistet maximalen Datenschutz und Datensicherheit, da alle Daten abhörsicher verschlüsselt werden (wichtig: Unterzeichnung der "Zustimmungserklärung zur Videoberatung"; siehe oben).
Da Psychotherapie vom Gesetzgeber als "persönliches Gespräch vor Ort" definiert ist, gelten alternative Gesprächsformen streng genommen nicht mehr als "Psychotherapie"; sie stellen vielmehr eine Form von "psychotherapeutischer Beratung" bzw. "psychotherapeutischem Coaching" dar. Dies gilt es bei der Rechnungslegung zu beachten, weshalb bei Videoberatungen 20 % MWSt dazukommen (siehe Kosten).
Sonstiges
Eine parallele Einzeltherapie oder die gleichzeitige Teilnahme an Therapiegruppen bei anderen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten könnten sich therapeutisch negativ auswirken. Deshalb bitte ich Sie, an therapieähnlichen Veranstaltungen nur unter Rücksprache mit mir teilzunehmen.
Für den erfolgreichen Therapieverlauf kann es auch wichtig sein, andere Personen in die Therapie miteinzubeziehen. Sollte dies aus fachlicher Sicht hilfreich sein, werde ich dies zur gegebenen Zeit vorschlagen und alle Rahmenbedingungen dazu mit Ihnen besprechen.
Ohne Ihre freiwillige Zustimmung werden natürlich keine anderen Personen in die Therapie eingeladen.