Kostenübersicht
Für psychotherapeutische Einzelgespräche besteht ab der ersten Sitzung Anspruch auf folgende Kostenzuschüsse durch die Krankenkasse:
- BVAEB: EUR 48,80/Einzelsitzung (50 Minuten)
- SVS: EUR 45,-/Einzelsitzung (50 Minuten)
- ÖGK: EUR 33,70/Einzelsitzung (50 Minuten)
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Zusatzversicherungen decken in der Regel die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise ab. Alle Details zum Beantragen des Kostenzuschusses finden Sie unten.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach jeder Sitzung über eine Honorarnote bzw. Rechnung (mit QR-Code und Registrierkassen-ID), die wir digital an Ihre E-Mail schicken und bei Bedarf in der Praxis ausdrucken. Wir bitten Sie, die Bezahlung bequem per Kartenzahlung vorzunehmen. Dies ermöglicht eine effiziente Abwicklung, da keine Überweisungen erforderlich sind und Sie kein Bargeld mit sich führen müssen. Sie können die Rechnung mit verschiedenen Karten oder mobilen Zahlungssystemen begleichen, darunter:
- EC, Maestro/V Pay, MasterCard und Visa
- Apple Pay und Google Pay
- Kontaktlose Zahlung per NFC
- Auch mit PIN, Chip und Swipe
Selbstverständlich ist es auch möglich, Zahlungen in bar oder per Kontoüberweisung vorzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass diese Zahlungsmethoden die Ausnahme sein sollten.
Für Online-Video-Gespräche bitte ich 3-5 Tage vor unseren Termin um Vorauszahlung. Ich emaile Ihnen die Rechnung, nachdem Sie den Termin gebucht und mir das "Kontaktblatt" sowie die "Zustimmungserklärung zur Videoberatung" gemailt haben.
Ausfallhonorar
Abgesagte Einheiten werden natürlich nicht in Rechnung gestellt, da Sie z. B. kurzfristig erkranken können. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass für nicht wahrgenommene Termine, die im Voraus vereinbart und nicht abgesagt wurden, ein freiwilliges Ausfallhonorar in Höhe von EUR 30,- berechnet wird. Dieser Zeitraum wurde speziell für Sie reserviert (siehe Informationsblatt).
Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Die Zahlungsfrist für die Rechnung beträgt 5 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Wenn Sie irgendwelche Einwände gegen die in Rechnung gestellten Dienstleistungen haben, müssen diese schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung vorgebracht werden. Andernfalls wird die Forderung als anerkannt betrachtet. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr berechnet werden.
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt ganz bei Ihnen. In vielen Fällen decken Zusatzversicherungen die verbleibenden Kosten bzw. die Kosten für Therapie-Sitzungen ganz oder teilweise ab. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
Für die ersten 10 Psychotherapie-Einheiten sind bei ÖGK, BVAEB und SVS die ärztliche Bestätigung für Psychotherapie spätestens vor der 2. Sitzung und die bezahlte Honorarnote mit einem Zahlungsnachweis erforderlich. Die Einreichung erfolgt durch die versicherte Person.
- BVAEB-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 488,-
- SVS-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 450,-
- ÖGK-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 337,-
Wenn voraussichtlich mehr als 10 Einheiten benötigt werden, sollte der Antrag auf Weitergewährung bzw. Bewilligung rechtzeitig vor der 11. Einheit vorbereitet werden: ich (als Psychotherapeut) fülle den Antrag aus und Sie reicehen diesen bei der Krankenkasse ein. Der sogenannte Erstantrag meint dabei den ersten Antrag für eine längere Behandlung ab der 11. Einheit. In der Regel werden weitere 25-30 Einheiten bewilligt; ein Folgeantrag wird relevant, wenn ein bereits bewilligtes Kontingent ausgeschöpft ist und weitere Einheiten notwendig sind.
PDFs zum Kostenzuschuss
Ärztliche Bestätigung für Psychotherapie (Kostenzuschuss für 1. bis 10. Sitzung)
Dieses Formular benötigen Sie für den Kostenzuschuss ab Beginn der Psychotherapie. Ihr/e Hausarzt/Hausärztin muss es bestätigen.
Antragsformular Verängerung Psychotherapie (Kostenzuschuss ab 11. Sitzung)
Dieses Formular ist dann wichtig, wenn mehr als 10 Psychotherapie-Einheiten benötigt werden. Ihr/e Psychoterapeut/in füllt es aus.
