Kostenübersicht
Für psychotherapeutische Einzelgespräche besteht ab der ersten Sitzung Anspruch auf folgende Kostenzuschüsse durch die Krankenkasse:
- SVS: EUR 45,-/Einzelsitzung (50 Minuten)
- BVAEB: EUR 42,40/Einzelsitzung (50 Minuten)
- ÖGK: EUR 31,50/Einzelsitzung (50 Minuten)
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Zusatzversicherungen decken in der Regel die (verbleibenden) Kosten ganz ab. Übrigens: Alle Details zum Beantragen des Kostenzuschusses finden Sie unten.
PSYCHOTHERAPIE (einzeln)
EUR 90,- Erstgespräch, 50 Minuten (1 Einheit)
- EUR 45,- mit SVS-Kostenzuschuss
- EUR 47,60 mit BVAEB-Kostenzuschuss
- EUR 58,50 mit ÖGK-Kostenzuschuss
EUR 110,- Folgegespräche, 50 Minuten (1 Einheit)
- EUR 65,- mit SVS-Kostenzuschuss
- EUR 67,60 mit BVAEB-Kostenzuschuss
- EUR 78,50 mit ÖGK-Kostenzuschuss
THERAPIE IM GEHEN (einzeln, von 1.4. bis 30.9.)
EUR 195,- Folgegespräche, 50 Minuten Gesprächszeit + Anreise- und Abreisezeit (reserviertes Zeitfenster 120 Minuten)
- EUR 150,- mit SVS-Kostenzuschuss
- EUR 152,60 mit BVAEB-Kostenzuschuss
- EUR 163,50 mit ÖGK-Kostenzuschuss
PAARTHERAPIE, SEXUALBERATUNG FÜR PAARE
EUR 165,- Erstgespräch, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
EUR 195,- Folgegespräche, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
SELBSTERFAHRUNG (einzeln)
EUR 90,- Erstgespräch, 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 110,- Folgegespräche, 50 Minuten (1 Einheit)
SUPERVISION, COACHING, BERATUNG (einzeln)
EUR 108,- Erstgespräch (= 90 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 132,- Folgegespräche (= 110 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
ONLINE-VIDEO-BERATUNG (einzeln)
EUR 108,- Erstgespräch (= 90 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 132,- Folgegespräche (= 110 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
Für Online-Video-Gespräche bitte ich 3-5 Tage vor unseren Termin um Vorauszahlung. Ich emaile Ihnen die Rechnung, nachdem Sie den Termin gebucht und mir das "Kontaktblatt" sowie die "Zustimmungserklärung zur Videoberatung" vor unserem Termin gemailt haben.
GRUPPENSUPERVISION
EUR 150,-/50 MINUTEN + Kosten für Anreise, d. h. Hin- und Rückfahrt - Praxisadresse: Krenngasse 17, 8010 Graz (EUR 0,42/Fahrtkilometer + Maut- oder Parkgebühren + Fahrtzeit; innerhalb des Grazer Bezirks "St. Leonhard" keine Fahrtspesen) + 20 % MWSt. auf die Gesamtsumme
PSYCHOTHERAPEUTISCHES GUTACHTEN**)
Schriftlicher Befund = Kurzes Gutachten (3-5 Seiten)
EUR 220,- (= 183,33 EUR + 20 % MWSt) = EUR 90,- Diagnosegespräch (50 Minuten) + EUR 93,33 Psychotherapeutisches Gutachten
Ausführliches Gutachten (8-10 Seiten)
EUR 440,- (= 366,67 EUR + 20 % MWSt) = EUR 110,- Diagnosegespräch (50 Minuten) + EUR 256,67 Psychotherapeutisches Gutachten
**) Schriftliche Befunde und Psychotherapeutische Gutachten sind bei laufender Therapie (ab 10 Einheiten) kostenlos; unter 10 Einheiten werden nur Kosten für Schriftlichen Befund bzw. Psychotherapeutisches Gutachten (+ 20 % MWSt) verrechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach jeder Sitzung über eine Honorarnote bzw. Rechnung (mit QR-Code und Registrierkassen-ID), die wir digital an Ihre E-Mail schicken und bei Bedarf in der Praxis ausdrucken. Wir bitten Sie, die Bezahlung bequem per Kartenzahlung vorzunehmen. Dies ermöglicht eine effiziente Abwicklung, da keine Überweisungen erforderlich sind und Sie kein Bargeld mit sich führen müssen. Sie können die Rechnung mit verschiedenen Karten oder mobilen Zahlungssystemen begleichen, darunter:
- EC, Maestro/V Pay, MasterCard und Visa
- Apple Pay und Google Pay
- Kontaktlose Zahlung per NFC
- Auch mit PIN, Chip und Swipe
Selbstverständlich ist es auch möglich, Zahlungen in bar oder per Kontoüberweisung vorzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass diese Zahlungsmethoden die Ausnahme sein sollten.
Online-Beratung
Für Online-Video-Gespräche bitte ich 3-5 Tage vor unseren Termin um Vorauszahlung. Ich emaile Ihnen die Rechnung, nachdem Sie den Termin gebucht und mir das "Kontaktblatt" sowie die "Zustimmungserklärung zur Videoberatung" gemailt haben.
Ausfallhonorar
Entschuldigte Einheiten werden nicht in Rechnung gestellt, da ich verstehe, dass auch Sie kurzfristig erkranken können. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass für nicht wahrgenommene Termine, die im Voraus vereinbart wurden, ein freiwilliges Ausfallhonorar in Höhe von EUR 30,- berechnet wird. Dieser Zeitraum wurde speziell für Ihre Behandlung reserviert (siehe Informationsblatt).
Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Die Zahlungsfrist für die Rechnung beträgt 5 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Wenn Sie irgendwelche Einwände gegen die in Rechnung gestellten Dienstleistungen haben, müssen diese schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung vorgebracht werden. Andernfalls wird die Forderung als anerkannt betrachtet. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr berechnet werden.
Details zum Beantragen des Kostenzuschusses
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt ganz bei Ihnen. In vielen Fällen decken Zusatzversicherungen die verbleibenden Kosten bzw. die Kosten für Therapie-Sitzungen ganz ab (bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Zusatzversicherung).
Der Kostenzuschuss wird Ihnen von Ihrer Sozialversicherung nach Einreichen der Therapie-Rechnung(en) - einzeln oder gesammelt - und einer einmaligen Arzt-Bestätigung überwiesen. Diese Bestätigung ist kein Überweisungsschein und erfordert keine Diagnose; es handelt sich um einen einfachen formalen Akt, der bescheinigt, dass Sie psychotherapeutische Termine in Anspruch nehmen - eine Bestätigung, die Ihnen jede/r Hausärztin/Hausarzt ausstellen kann. Damit Sie auch einen Kostenzuschuss für das Erstgespräch erhalten können, sollte die Bestätigung spätestens bis zur 2. Therapiesitzung ausgefüllt werden (oder vor dem Erstgespräch). Die Bestätigung bei Ihrer Krankenversicherung berechtigt Sie zum Erhalt eines Kostenzuschusses für 10 Einzeltherapie-Sitzungen. Übrigens müssen Sie nicht alle 10 Sitzungen nützen.
- SVS-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen (à 50 Minuten): EUR 450,-
- BVAEB-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen (à 50 Minuten): EUR 424,-
- ÖGK-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen (à 50 Minuten): EUR 315,-
Ärztliche Bestätigung für die Krankenkasse (Kostenzuschuss für 10 Therapie-Sitzungen)
von einem Arzt/von einer Ärztin auszufüllen, bspw. Hausarzt oder Hausärztin
Best._psych.Beh._15-OeGK-VP_90_01.01.2020 (PDF)
Falls Ihre Therapie mehr als 10 Sitzungen umfasst, stellt der/die Psychotherapeut/in Ihnen vor der 11. Sitzung einen zweiseitigen Antrag auf Verlängerung des Kostenzuschusses aus. Damit können Sie den Kostenzuschuss in der Regel für weitere 30 Einzeltherapie-Sitzungen in Anspruch nehmen, der bei Bedarf erneut verlängert werden kann. Sie müssen nicht alle bewilligten Sitzungen nützen, falls Sie die Therapie davor abschließen oder beenden.
- SVS-Kostenzuschuss für 30 Einzelsitzungen (à 50 Minuten): EUR 1.350,-
- BVAEB-Kostenzuschuss für 30 Einzelsitzungen (à 50 Minuten): EUR 1.272,-
- ÖGK-Kostenzuschuss für 30 Einzelsitzungen (à 50 Minuten): EUR 945,-
Steuerliche Absetzbarkeit von Therapie- und Beratungskosten
Die Kosten für Psychotherapie können im Rahmen Ihrer Steuererklärung als "Außerordentliche Kosten" abgesetzt werden. Wenn Sie berufsbezogene Beratungs-, Coaching- oder Supervisionsdienstleistungen in Anspruch nehmen und diese beruflich bedingt sind, können sie steuerlich als Werbungskosten (für Angestellte) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige) geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt zu informieren.
Psychotherapie auf Krankenschein mit voller Kostenübernahme
Psychotherapie auf Krankenschein mit voller Kostenübernahme in Österreich ist möglich, wenn die Therapie aufgrund einer psychischen Störung (Diagnose), die als Krankheit anerkannt ist, erfolgen muss. Ich biete als Wahl-Psychotherapeut leider keine Psychotherapie auf Krankenschein mit voller Kostenübernahme an.
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