Kosten der Psychotherapie in Graz
Kostenzuschüsse der Krankenkassen
Für Psychotherapie kann ab der ersten Sitzung ein Kostenzuschuss gewährt werden, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers – also Ihrer Krankenkasse – erfüllt sind. Eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung ist in der Regel spätestens vor der zweiten Sitzung erforderlich. Die aktuellen Zuschüsse für eine Einzelsitzung betragen:
- BVAEB: EUR 50,20/Einzelsitzung (50 Minuten)
- SVS: EUR 50,00/Einzelsitzung (50 Minuten)
- ÖGK: EUR 33,70/Einzelsitzung (50 Minuten)
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt bei Ihnen. Je nach Versicherungsvertrag kann eine private Zusatzversicherung einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen. Bitte prüfen Sie die Bedingungen direkt bei Ihrer Versicherung. Alle Details zum Beantragen des Kostenzuschusses finden Sie unten.
Dauer und Honorar
Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf die tatsächliche Gesprächsdauer. Die erforderliche Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation sind im Honorar enthalten.
Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach jeder Sitzung über eine Honorarnote bzw. Rechnung (mit QR-Code und Registrierkassen-ID), die wir digital an Ihre E-Mail schicken und bei Bedarf in der Praxis ausdrucken. Wir bitten Sie, die Bezahlung bequem per Kartenzahlung vorzunehmen. Dies ermöglicht eine effiziente Abwicklung, da keine Überweisungen erforderlich sind und Sie kein Bargeld mit sich führen müssen. Sie können die Rechnung mit verschiedenen Karten oder mobilen Zahlungssystemen begleichen, darunter:
- EC, Maestro/V Pay, MasterCard und Visa
- Apple Pay und Google Pay
- Kontaktlose Zahlung per NFC
- Auch mit PIN, Chip und Swipe
Selbstverständlich ist es auch möglich, Zahlungen in bar oder per Kontoüberweisung vorzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass diese Zahlungsmethoden die Ausnahme sein sollten.
Für Online-Video-Gespräche ist eine Vorauszahlung erforderlich. Die geltende Zahlungsfrist finden Sie bei der Terminbuchung. Nach der Buchung erhalten Sie die Rechnung und die weiteren Informationen. Wenn Sie Unterlagen per E-Mail senden, übermitteln Sie bitte keine ausführlichen Gesundheitsdaten, Diagnosen, Befunde oder vertraulichen Therapieinhalte.
Ausfallhonorar
Bitte sagen Sie Termine möglichst mindestens 24 Stunden vorher ab. Für nicht wahrgenommene oder weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagte Termine kann ein Ausfallhonorar von EUR 30 verrechnet werden, sofern diese Regelung vorab vereinbart wurde. Ob bei einem wichtigen unvorhersehbaren Grund darauf verzichtet wird, wird im Einzelfall geklärt (siehe Informationsblatt).
Zahlungsfrist und Rückfragen zur Rechnung
Die Zahlungsfrist beträgt 5 Tage ab Rechnungsdatum. Wenn Sie Fragen oder Einwände zur Rechnung haben, melden Sie sich bitte möglichst rasch, damit wir diese klären können. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Details zum Beantragen des Kostenzuschusses
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt bei Ihnen. Je nach Versicherungsvertrag kann eine private Zusatzversicherung einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen. Bitte prüfen Sie die Bedingungen direkt bei Ihrer Versicherung.
Für die ersten 10 Psychotherapie-Sitzungen sind bei ÖGK, BVAEB und SVS die ärztliche Bestätigung für Psychotherapie spätestens vor der 2. Sitzung und die bezahlte Honorarnote mit einem Zahlungsnachweis erforderlich. Die Einreichung erfolgt durch die versicherte Person.
- BVAEB-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 502,00
- SVS-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 500,00
- ÖGK-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 337,-
Wenn voraussichtlich mehr als 10 Sitzungen benötigt werden, sollte der Antrag auf Weitergewährung bzw. Bewilligung rechtzeitig vor der 11. Sitzung vorbereitet werden: ich (als Psychotherapeut) fülle den Antrag aus und Sie reichen diesen bei der Krankenkasse ein. Der sogenannte Erstantrag meint dabei den ersten Antrag für eine längere Behandlung ab der 11. Sitzung. Ob und in welchem Umfang weitere Sitzungen bewilligt werden, entscheidet der jeweilige Krankenversicherungsträger anhand des eingereichten Antrags. Eine bestimmte Anzahl kann nicht garantiert werden. Ein Folgeantrag wird relevant, wenn ein bereits bewilligtes Kontingent ausgeschöpft ist und weitere Sitzungen notwendig sind.
Wiederaufnahme nach mehr als einem Jahr: Liegt Ihr letzter Psychotherapietermin länger als ein Jahr zurück, beginnt die Wiederaufnahme in der Praxis wieder mit einem Erstgespräch. Für einen neuerlichen Kostenzuschuss benötigen Sie erneut eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung – vor oder nach dem ersten, jedenfalls aber vor dem zweiten Termin. Da die Voraussetzungen je nach Krankenversicherung abweichen können, prüfen Sie diese bitte im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
PDFs zum Kostenzuschuss
Ärztliche Bestätigung für Psychotherapie (Kostenzuschuss für 1. bis 10. Sitzung)
Dieses Formular benötigen Sie für den Kostenzuschuss ab Beginn der Psychotherapie. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt muss das Formular bestätigen.
Antragsformular Verlängerung Psychotherapie (Kostenzuschuss ab 11. Sitzung)
Dieses Formular ist dann wichtig, wenn mehr als 10 Psychotherapie-Sitzungen benötigt werden. Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut füllt es aus.
