Kostenübersicht
Für psychotherapeutische Einzelgespräche besteht ab der ersten Sitzung Anspruch auf folgende Kostenzuschüsse durch die Krankenkasse:
- BVAEB: EUR 48,80/Einzelsitzung (50 Minuten)
- SVS: EUR 45,-/Einzelsitzung (50 Minuten)
- ÖGK: EUR 33,70/Einzelsitzung (50 Minuten)
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Zusatzversicherungen decken in der Regel die (verbleibenden) Kosten ganz ab. Übrigens: Alle Details zum Beantragen des Kostenzuschusses finden Sie unten.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach jeder Sitzung über eine Honorarnote bzw. Rechnung (mit QR-Code und Registrierkassen-ID), die wir digital an Ihre E-Mail schicken und bei Bedarf in der Praxis ausdrucken. Wir bitten Sie, die Bezahlung bequem per Kartenzahlung vorzunehmen. Dies ermöglicht eine effiziente Abwicklung, da keine Überweisungen erforderlich sind und Sie kein Bargeld mit sich führen müssen. Sie können die Rechnung mit verschiedenen Karten oder mobilen Zahlungssystemen begleichen, darunter:
- EC, Maestro/V Pay, MasterCard und Visa
- Apple Pay und Google Pay
- Kontaktlose Zahlung per NFC
- Auch mit PIN, Chip und Swipe
Selbstverständlich ist es auch möglich, Zahlungen in bar oder per Kontoüberweisung vorzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass diese Zahlungsmethoden die Ausnahme sein sollten.
Für Online-Video-Gespräche bitte ich 3-5 Tage vor unseren Termin um Vorauszahlung. Ich emaile Ihnen die Rechnung, nachdem Sie den Termin gebucht und mir das "Kontaktblatt" sowie die "Zustimmungserklärung zur Videoberatung" gemailt haben.
Ausfallhonorar
Abgesagte Einheiten werden natürlich nicht in Rechnung gestellt, da Sie z. B. kurzfristig erkranken können. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass für nicht wahrgenommene Termine, die im Voraus vereinbart und nicht abgesagt wurden, ein freiwilliges Ausfallhonorar in Höhe von EUR 30,- berechnet wird. Dieser Zeitraum wurde speziell für Sie reserviert (siehe Informationsblatt).
Zahlungsverzug/Verzugszinsen
Die Zahlungsfrist für die Rechnung beträgt 5 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Wenn Sie irgendwelche Einwände gegen die in Rechnung gestellten Dienstleistungen haben, müssen diese schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung vorgebracht werden. Andernfalls wird die Forderung als anerkannt betrachtet. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr berechnet werden.
Die Entscheidung, ob Sie den Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, liegt ganz bei Ihnen. In vielen Fällen decken Zusatzversicherungen die verbleibenden Kosten bzw. die Kosten für Therapie-Sitzungen ganz ab. Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
Der Kostenzuschuss wird Ihnen von Ihrer Sozialversicherung nach Einreichen der Therapie-Rechnung(en) – einzeln oder gesammelt – und einer einmaligen ärztlichen Bestätigung überwiesen (siehe unten). Diese Bestätigung ist kein Überweisungsschein und erfordert keine Diagnose. Es handelt sich um einen einfachen formalen Akt, der bestätigt, dass Sie psychotherapeutische Termine in Anspruch nehmen. Diese Bestätigung kann Ihnen jede Hausärztin bzw. jeder Hausarzt ausstellen.
Damit Sie auch für das Erstgespräch einen Kostenzuschuss erhalten können, sollte die ärztliche Bestätigung spätestens bis zur 2. Therapiesitzung ausgefüllt werden – idealerweise bereits vor dem Erstgespräch. Die Bestätigung berechtigt Sie zum Erhalt eines Kostenzuschusses für 10 Einzeltherapie-Sitzungen. Sie müssen aber nicht alle 10 Sitzungen in Anspruch nehmen.
- BVAEB-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 488,-
- SVS-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 450,-
- ÖGK-Kostenzuschuss für 10 Einzelsitzungen à 50 Minuten: EUR 337,-
↓ Ärztliche Bestätigung für Psychotherapie – Formular öffnen/downloaden
